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   BVerwG, 20.04.1959 - VI C 368.57   

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BVerwG, 20.04.1959 - VI C 368.57 (https://dejure.org/1959,1688)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.1959 - VI C 368.57 (https://dejure.org/1959,1688)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 1959 - VI C 368.57 (https://dejure.org/1959,1688)
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  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1959 - VI C 368.57
    Auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 12 GG (vgl. BVerfGE 7 S. 377) steht die Auffassung in Einklang, daß das Grundrecht auf Teilnahme an einer Ausbildungsstätte nur unter der subjektiven Zulassungsvoraussetzung der persönlichen Eignung als gewährleistet gelten kann (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 21. November 1958 - BVerwG VII C 149.57 -).
  • BVerwG, 24.09.1953 - I C 51.53

    Allgemeine Grundsätze des Verfahrensrechts - Voraussetzungen für die Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1959 - VI C 368.57
    Sofern man unter diesen Umständen von einem "Nachschieben von Gründen" überhaupt sprechen kann, bestehen doch jedenfalls nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen dagegen keine Bedenken (vgl. BVerwGE 1, 12 ff. und 311 ff.).
  • BVerwG, 21.11.1957 - II C 45.56
    Auszug aus BVerwG, 20.04.1959 - VI C 368.57
    Nicht entschieden zu werden braucht auch, ob der Kläger während seines Vorbereitungsdienstes überhaupt einer "Ausbildungsstätte" im Sinne des Artikels 12 GG und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu (BVerwGE 6, 13) angehörte.
  • BVerwG, 01.12.1958 - VI CB 200.58

    Voraussetzungen für die Zulassung der Revision - Klärung von Rechtsfragen von

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1959 - VI C 368.57
    Zulassungs- und Teilnahmevoraussetzungen, die hieran anknüpfen, sind der Ausbildung wesenseigen (vgl. Beschlüsse des Senatsvom 4. November 1958 - BVerwG VI CB 148.58 - undvom 1. Dezember 1958 - BVerwG VI CB 200.58 -).
  • BVerwG, 04.11.1958 - VI CB 148.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1959 - VI C 368.57
    Zulassungs- und Teilnahmevoraussetzungen, die hieran anknüpfen, sind der Ausbildung wesenseigen (vgl. Beschlüsse des Senatsvom 4. November 1958 - BVerwG VI CB 148.58 - undvom 1. Dezember 1958 - BVerwG VI CB 200.58 -).
  • BVerwG, 21.11.1958 - VII C 149.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1959 - VI C 368.57
    Auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 12 GG (vgl. BVerfGE 7 S. 377) steht die Auffassung in Einklang, daß das Grundrecht auf Teilnahme an einer Ausbildungsstätte nur unter der subjektiven Zulassungsvoraussetzung der persönlichen Eignung als gewährleistet gelten kann (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 21. November 1958 - BVerwG VII C 149.57 -).
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